Honorar
„Beratung vor Behandlung“
oder „Erst- Termin“ Physiotherapie
ohne ärztliche Verordnung.
Regelsatz pro angefangene 1/2 Std. 120,00 €
- P1 „einfache“ Physiotherapie, mit ärztlicher Verordnung.
Regelsatz pro angefangene 15 Min 54,00 € - Med. Trainings Therapie, mit ärztlicher Verordnung,
Regelsatz Trainingseinheit 40 Min. 163,50 € - Hausbesuch – Domizil Besuche
Im Praxisbetrieb gilt generell 30 Min Takt. Freies Training am Gerät ohne Termin Vereinbarung!
- physikalische Therapie in Verbindung mit 15 Min (P1) Physiotherapie!
- Kältetherapie 20,30 €
- Wärmetherapie 24,50 €
- Lymphdrainage 56,30 € + KG
- Komplex Physikalische Entstauung (KPE) 22,40 €
- Physiotherapeutischer Erst Befund inkl. Statuserhebung für eine Physiotherapie/Reha Serie.
- Dauer 30 Minuten
154,50 €
Gerne erstellen wir unverbindlich einen Kostenvoranschlag für Kostenträger oder Selbstzahler.
Unter Berücksichtigung der Bundes – Landes- Beihilfe Tarife Stand 01.01.2026 und GebüTh. für Physiotherapeuten Stand 01.01.2026 in Baden Württemberg.
Sie haben sich entschieden, die erstklassigen Leistungen unserer Privatpraxis für sich und Ihre Gesundheit in Anspruch zu nehmen.
Unser Honorar für Fach Physiotherapeutische Leistungen orientiert sich an der Gebührenübersicht für anerkannte Physiotherapeuten / Heilmittelerbringer (nach GebühTh) sowie nach aktuellen Tarifen der Bundes u. Landesbeihilfe.
Im Gegensatz zum Honorar im ärztlichen Fachbereich gibt es für Heilmittelerbringer keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung.
Darum orientiert sich unser Honorar an die Gebührenübersicht (GebühTh).
Die GebühTh. regelt aber nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorars bestimmen, sondern schreibt auch formale und qualitative Faktoren fest,
die dafür sorgen, dass die Preisgestaltung in unserer Privatpraxis für Sie transparent und nachvollziehbar ist.
Der jeweilige Faktor bestimmt sich durch folgende Positionen:
– die besondere Qualifikation
bspw. orthopädische manuelle Therapie OMT
– die Berufserfahrung
– die Schwierigkeit und der Zeitaufwand
– die Bewertung des Servicegrads