Honorar

Gerne erstellen wir unverbindlich einen Kostenvoranschlag für Kostenträger oder Selbstzahler.
Unter Berücksichtigung der Bundes – Landes- Beihilfe Tarife Stand 01.06.2025 und GebüTh. für Physiotherapeuten Stand 01.06.2025 in Baden Württemberg.

Seit 1. April 2025 wurden bereits die Honorare für Heilmittel- Verordnungen um 4,01 % erhöht,
wobei eine zusätzliche Ausgleichszahlung von 8,02 % für das 2. Quartal 2025 vorgesehen ist. 

Diese Anpassungen betreffen alle Heilmittel und werden laut unserer aktualisierter Preisliste ab 01.06 2025 berücksichtigt.


Sie haben sich entschieden, die erstklassigen Leistungen unserer Privatpraxis für sich und Ihre Gesundheit in Anspruch zu nehmen.
Unser Honorar für Fach Physiotherapeutische Leistungen orientiert sich an der Gebührenübersicht für anerkannte Physiotherapeuten / Heilmittelerbringer (nach GebühTh) sowie nach aktuellen Tarifen der Bundes u. Landesbeihilfe.

Im Gegensatz zum Honorar im ärztlichen Fachbereich gibt es für Heilmittelerbringer keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung.
Darum orientiert sich unser Honorar an die Gebührenübersicht (GebühTh).

Die GebühTh. regelt aber nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorars bestimmen, sondern schreibt auch formale und qualitative Faktoren fest,
die dafür sorgen, dass die Preisgestaltung in unserer Privatpraxis für Sie transparent und nachvollziehbar ist.

Der jeweilige Faktor bestimmt sich durch folgende Positionen:

die besondere Qualifikation
   bspw. orthopädische manuelle Therapie OMT

die Berufserfahrung

die Schwierigkeit und der Zeitaufwand 

die Bewertung des Servicegrads