Honorar
„Beratung vor Behandlung“ ohne ärztliche Verordnung.
Regelsatz pro angefangene 1/2 Std. 95,90 € zzgl. MwSt.
- Ersttermin einfache Physiotherapie, mit ärztlicher Verordnung.
Regelsatz pro angefangene 1/2 Std. 95,90 € - Med. Trainings Therapie, mit ärztlicher Verordnung,
Regelsatz Trainingseinheit 3/4 Std. 125,16 € - Hausbesuch – Domizil Besuche
Im Praxisbetrieb gilt generell 30 Min Takt + „just in Time“ 15 Minuten Auf Zeit!
- physikalische Therapie in Verbindung mit einfacher Physiotherapie!
- Kältepackung 22,50 €
- Wärmepackung 22,50 €
- Lymphdrainage 47,95
- Physiotherapeutischer Erst Befund inkl. Statuserhebung für eine Physiotherapie/Reha Serie.
– dito Arbeitsplatz Analyse - Dauer 45 Minuten
133,83 € / 1,4 GebüTh
Gerne erstellen wir unverbindlich einen Kostenvoranschlag für Kostenträger oder Selbstzahler.
Unter Berücksichtigung der Bundes – Landes- Beihilfe Tarife Stand 01.04.2024
und GebüTh. für Physiotherapeuten Stand 01.06.2024 in Baden Württemberg.GebueTh_1808_2019
Sie haben sich entschieden, die erstklassigen Leistungen unserer Privatpraxis für sich und Ihre Gesundheit in Anspruch zu nehmen.
Unser Honorar für Fach Physiotherapeutische Leistungen orientiert sich an der Gebührenübersicht für anerkannte Physiotherapeuten / Heilmittelerbringer (nach GebühTh) sowie nach aktuellen Tarifen der Bundes u. Landesbeihilfe.
Im Gegensatz zum Honorar im ärztlichen Fachbereich gibt es für Heilmittelerbringer keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung.
Darum orientiert sich unser Honorar an die Gebührenübersicht (GebühTh).
Die GebühTh. regelt aber nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorars bestimmen, sondern schreibt auch formale und qualitative Faktoren fest,
die dafür sorgen, dass die Preisgestaltung in unserer Privatpraxis für Sie transparent und nachvollziehbar ist.
Der jeweilige Faktor bestimmt sich durch folgende Positionen:
– die besondere Qualifikation
bspw. orthopädische manuelle Therapie OMT
Eine fünfjährige Zusatzqualifikation mit über 1.260 Std. Fortbildungsstunden berufsbegleitend.
– die Berufserfahrung
– die Schwierigkeit und der Zeitaufwand
– die Bewertung des Servicegrads